Öffnungszeiten & Wetterinformation
Reguläre Öffnungszeiten
Termine |
Uhrzeiten |
Ausnahmen |
---|---|---|
Montags | ab 12.00 Uhr | November bis März geschlossen |
Dienstags – Sonntags | 8.00 – 19.00 Uhr | Januar geschlossen |
Reguläre Öffnungszeiten
Termine |
Uhrzeiten |
Ausnahmen |
---|---|---|
Montags | ab 12.00 Uhr | November bis März geschlossen |
Dienstags – Sonntags | 8.00 – 19.00 Uhr | Januar geschlossen |
Bitte beachten Sie auch die aktuelle Platzbelegung!
Alles über unsere Mannschaften und Trainings.
Das Damengolf richtet sich an alle weiblichen ordentlichen- und Jahresmitglieder ab 18 Jahre.
Gespielt wird von Ende März bis Ende Oktober immer Dienstags ab 13:30 Uhr für 18 Loch bzw. ab 15:30 Uhr für 9 Loch.
Neben den sportlichen Turnieren sorgen auch Scrambles für Spaß und Spannung.
Zusätzlich finden während des Jahres häufig gesponserte Turniere sowie gesellige Abende im Rahmen des Damengolf statt.
Anmeldungen sind bis spätestens Montags 18 Uhr möglich.
- Martina Madaus (Captain)
- Barbara Thywissen (Co-Captain)
Das Herrengolf richtet sich an alle männlichen ordentlichen- und Jahres-Mitglieder ab 18 Jahre.
Gespielt wird von Ende März bis Ende Oktober immer Mittwochs mit Startzeit ab 14:00 Uhr für 18 Loch bzw. ab ca. 15:30 Uhr für 9 Loch.
Neben den sportlichen Turnieren sorgen auch Scrambles und Lochwettspiele für Spaß und Spannung.
Zusätzlich wird min. 1 x im Monat ein Gastgeber-Turnier für die Herrengolfer veranstaltet.
1 x monatlich wird der Monatsbecher ausgespielt, bei dem auch Wochentagsspielberechtigte willkommen sind.
Für alle Turniere gilt ein Meldeschluss am jeweiligen Dienstag, 18:00 Uhr.
- Uwe Krämer
- Dr. Herbert Sommer
Zum Clubhaus haben Mitglieder des Marienburger Golf-Club e.V. und deren Gäste sowie Greenfee-Spieler des großen Platzes Zutritt.
Private Veranstaltungen, die Mitglieder im Club abhalten wollen, sind zuvor mit dem Vorstand abzustimmen.
Der Club legt Wert auf ein angemessenes Erscheinungsbild, deswegen sind folgende Bekleidungsstücke nicht erwünscht:
- Trainings- und Freizeitanzüge
- Radlerhose und Leggins
- abgeschnittene und ausgefranste Jeans
- Herrenhemden ohne Kragen und ohne Ärmel
- Shorts
- Tops
- Kopfbedeckungen im Clubhaus
Die Benutzung von Handys ist grundsätzlich unerwünscht.
Das Mitbringen von Hunden ist nicht gestattet.
Spielbetrieb
Zum Clubhaus haben Mitglieder des Marienburger Golf-Club e.V. und deren Gäste sowie Greenfee-Spieler des großen Platzes Zutritt.
Private Veranstaltungen, die Mitglieder im Club abhalten wollen, sind zuvor mit dem Vorstand abzustimmen.
Der Club legt Wert auf ein angemessenes Erscheinungsbild, deswegen sind folgende Bekleidungsstücke nicht erwünscht:
- Trainings- und Freizeitanzüge
- Radlerhose und Leggins
- abgeschnittene und ausgefranste Jeans
- Herrenhemden ohne Kragen und ohne Ärmel
- Shorts
- Tops
- Kopfbedeckungen im Clubhaus
Die Benutzung von Handys ist grundsätzlich unerwünscht.
Das Mitbringen von Hunden ist nicht gestattet.
1) Aus wird durch die Linie zwischen den platzseitigen Punkten auf Bodenhöhe der weißen Pfähle und Zaunpfosten gekennzeichnet.
2) Ungewöhnliche Platzverhältnisse (einschließlich unbewegliche Hemmnisse):
a) Auch ohne Kennzeichnung ist Folgendes Boden in Ausbesserung: Verlegte Grassoden. Straflose Erleichterung nach Regel 16.1 ist zulässig.
b) Alle innerhalb des Platzes befindlichen Drahtnetze und die Kontrollschächte von Brunnenanlagen sind unbewegliche Hemmnisse. Straflose Erleichterung nach Regel 16.1 ist zulässig.
c) Tierlöcher: Erleichterung von Tierlöchern wird nicht gewährt, wenn lediglich die Standposition behindert ist.
d) Mit Pfählen, Manschetten, Bändern, Seilen und/oder Gießringen versehene Anpflanzungen, einschließlich der umgebenden Gießringe: straflose Erleichterung nach Regel 16.1 muss genommen werden.
e) Zusätzliche Erleichterungsmöglichkeit nach Regel 16.1, wenn ein unbewegliches Hemmnis auf oder nahe am Grün und auf der Spiellinie des Spielers sowie innerhalb von zwei Schlägerlängen vom oder auf dem Grün und vom Ball entfernt liegt.
Diese Platzregel gilt nur, wenn sowohl der Ball und das Hemmnis in einem Teil des Geländes sind, das auf Fairwayhöhe oder niedriger geschnitten ist.
Es muss vollständige Erleichterung in Anspruch genommen werden, dies schließt physische Beeinträchtigungen und Beeinträchtigungen der Spiellinie ein.
3) Spielunterbrechung (Regel 5.7): Bei Ertönen eines Signaltons des Sirenen-Gewitter-Warnsystems oder eines Presslufthorns ist das Spiel unverzüglich zu unterbrechen (Gefahr). Alle Übungseinrichtungen sind ab sofort geschlossen.
Strafe für Verstoß gegen Platzregeln: Grundstrafe (sofern nicht anders geregelt)
1) Aus wird durch die Linie zwischen den platzseitigen Punkten auf Bodenhöhe der weißen Pfähle und Zaunpfosten gekennzeichnet.
2) Ungewöhnliche Platzverhältnisse (einschließlich unbewegliche Hemmnisse):
a) Auch ohne Kennzeichnung ist Folgendes Boden in Ausbesserung: Verlegte Grassoden. Straflose Erleichterung nach Regel 16.1 ist zulässig.
b) Tierlöcher: Erleichterung von Tierlöchern wird nicht gewährt, wenn lediglich die Standposition behindert ist.
c) Mit Pfählen, Manschetten, Bändern, Seilen und/oder Gießringen versehene Anpflanzungen, einschließlich der umgebenden Gießringe: straflose Erleichterung nach Regel 16.1 muss genommen werden.
3) Spielunterbrechung (Regel 5.7): Bei Ertönen eines Signaltons des Sirenen-Gewitter-Warnsystems oder eines Presslufthorns ist das Spiel unverzüglich zu unterbrechen (Gefahr). Alle Übungseinrichtungen sind ab sofort geschlossen.
Strafe für Verstoß gegen Platzregeln: Grundstrafe (sofern nicht anders geregelt)